Wahlbekanntmachung Kirchenvorstandswahlen
Liebe Gemeindeglieder!
Die diesjährige Wahl des Kirchenvorstandes findet in unserer Kirchgemeinde am Sonntag, 13.09.2026 im Anschluss an den Gottesdienst in Grüna statt. Das Wahllokal ist bis 13:00 Uhr geöffnet.
Am Wahltag verhinderte wahlberechtigte Kirchgemeindeglieder können ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben. In diesen Fällen ist bis zum 08.09.2026 mündlich oder schriftlich beim Pfarramt ein Wahlschein zu beantragen. Kirchgemeindeglieder, die von der Briefwahl Gebrauch machen, müssen ihren Wahlbrief bis zum Beginn des Wahlvorganges dem Kirchenvorstand zuleiten oder dafür sorgen, dass er während des Wahlvorganges dem Vorsitzenden des Kirchenvorstandes übergeben wird. Später eingegangene Wahlbriefe sind ungültig und können deshalb bei der Erstellung des Wahlergebnisses nicht berücksichtigt werden.
Alle wahlberechtigten Kirchgemeindeglieder sind eingeladen, sich an dieser Wahl zu beteiligen.
Für das Amt eines Kirchenvorstehers unserer Kirchgemeinde kandidieren folgende Gemeindeglieder (in alphabetischer Reihenfolge)
- Fix, Gunter
- Gleisberg, Silke
- Graupner, Kerstin
- Gruner, Jürgen
- Herold, Adrian
- Mühlstein, Detlev
- Schöne, Ingeburg
- Uhlig, Frank
- Wildenhain, André
Jeder Wahlberechtigte kann innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Kandidatenliste ab 16.08.2026 schriftlich und begründet beim Kirchenvorstand Einspruch einlegen gegen das bei der Zusammenstellung der Kandidaten geübte Verfahren oder gegen einzelne Kandidaten.
Die persönliche Vorstellung der Kandidaten erfolgt im Gottesdienst am Sonntag, 06.09.2026, 09:30 Uhr im gemeinsamen Gottesdienst in Mittelbach. Dazu werden alle Kirchgemeindeglieder herzlich eingeladen.
Die Wahl am 13.09.2026 erfolgt geheim unter Verwendung einheitlich hergestellter Stimmzettel, auf denen in alphabetischer Reihenfolge die Kandidaten aufgeführt sind. Jeder Wähler kreuzt auf dem Stimmzettel die Kandidaten seiner Wahl an, höchstens jedoch 8 Namen. Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel
- nicht vom Kirchenvorstand hergestellt wurde
- den Willen des wählenden Gemeindeglieds nicht zweifelsfrei erkennen lässt,
- einen Zusatz oder Vorbehalt enthält,
- mehr Kennzeichnungen als zu Wählende enthält oder
- keine Kennzeichnung enthält.
Hingewiesen wird besonders auf folgende Bestimmungen der Kirchenvorstandsbildungsordnung (KVBO):
§ 10 Absatz 3 Satz 3 bis 5:
„Gewählt sind die Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei mehreren Kandidaten gemäß § 1 Absatz 4 Satz 1 oder § 1 Absatz 5 ist nur derjenige gewählt, der jeweils die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“


Comments are closed